Rechtsanwältin Rook ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Hier vertritt und berät sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, arbeitsrechtliche Kommissionen und Arbeitgeberverbände in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Sie berät zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere zu Kündigungen, Kündigungsschutz, Arbeitsverträgen, Löhne, Gehälter, Befristungen, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen, Lohnkürzungen, Überstunden, Insolvenzgeld, Aufhebungsverträgen, Abfindungen.
Sie entwickelt individuelle Strategien und Lösungen für jeden einzelnen Mandanten und führt Verhandlungen mit der Gegenseite, um die optimale Regelung für den Mandanten zu erzielen.
Rechtsanwältin Rook gestaltet und prüft Arbeitsverträge, wie auch Arbeitszeugnisse.
Sollte keine außergerichtliche Lösung gefunden werden, vertritt und kämpft Rechtsanwältin Rook auch im gerichtlichen Verfahren, egal ob bspw. mittels Kündigungsschutzklage oder Statusfeststellungsverfahren, für die Rechte der Mandantschaft.