MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist nicht immer einfach. Viele, aber nicht alle Lösungen ergeben sich bereits aus dem Mietvertrag. Daher müssen die fehlenden Lösungen mit Hilfe des Gesetzes gefunden werden.

Rund um das Thema Wohnen und gewerbliche Mietverhältnisse sind wir kompetente Ansprechpartner. Für Fragen auf dem Bereich des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts steht Ihnen Rechtsanwältin Halter zur Verfügung.

Angefangen noch vor dem Abschluss des Mietvertrages über Betriebs- und Heizkostenabrechnung, von Mieterhöhung bis Kündigung und Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses helfen wir Ihnen gerne weiter. Im Mietvertrag können im Vorfeld wichtige Fragen geklärt werden, um späteren Streit zu vermeiden.

Nicht jede Nebenkostenabrechnung ist einwandfrei; hierbei steht die Kontrolle von Belegen und der Abrechnungsfähigkeit einzelner Positionen im Vordergrund. Was gehört zu den Schönheitsreparaturen? Was ist zu beachten? Wer muss diese ausführen?

Wo grenzt sich Sondereigentum von gemeinschaftlichem Eigentum ab und was folgt daraus? Müssen Beschlüsse der Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen werden?

In jedem Fall sind die wechselnde Rechtsprechung und die unterschiedlichen gesetzlichen Fristen zu beachten.

Die Geltendmachung von Mietrückständen und von Schadensersatzansprüchen gehören zu unserer täglichen Praxis.

Ob Sie Eigentümer, Vermieter oder Mieter sind, wir beraten und vertreten Sie in allen Situationen; gerichtlich und außergerichtlich.

Je eher wir für Sie tätig werden können, desto effektiver und wirtschaftlicher erhalten Sie eine Klärung Ihrer Angelegenheit.

 

Mietrecht