STRAFRECHT

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." (Prof. Dr. Hans Dahs - Handbuch des Strafverteidigers, 7. Auflage, 2005, Rn. 1)

Strafverfahren stellen für die Betroffenen und ihre Angehörigen eine äußerst belastende und oftmals sogar existenzbedrohende Situation dar, weshalb sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte auf die professionelle Hilfe eines Strafverteidigers zurückgreifen sollten.

Denn durch diese o.g. Ausnahmesituation machen Beschuldigte oftmals Fehler, die sich später - wenn überhaupt - nur schwer korrigieren lassen.

Einige entscheidende Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren. Agieren Sie als Beschuldigter stets nach dem Motto "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!" und lassen Sie sich bereits vor der ersten Vernehmung durch die Polizei, der Staatsanwaltschaft, Richter oder der Ordnungsbehörde anwaltlich von Rechtsanwältin Fronzke vertreten.

Bei Festnahmen, Durchsuchungen oder ähnlichen Notfällen nutzen Sie bitte unseren 24-Stunden-Notruf in Strafsachen 0151 - 107 695 33.


 

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