VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht befasst sich mit der Unfallregulierung, der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen und der Vertretung vor den Verwaltungsbehörden (Straßenverkehrsamt)

Ein Haupttätigkeitsbereich im Verkehrsrecht ist die Regulierung von Verkehrsunfällen. Jeder Beteiligte eines solchen sollte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, auch wenn die Haftungsfrage eindeutig erscheint. Haftpflichtversicherer vermitteln oftmals zunächst das Gefühl, den Schaden schnell und einfach zu regulieren; häufig geschieht dies jedoch nur in eingeschränktem Umfang. Das Interesse der Versicherung geht in der Regel dahin, den Schaden möglichst gering zu halten. 

Zudem kommt es schnell zu einem Unfall, der auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Rechtsanwältin Fronzke übernimmt auch Ihre Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen. Häufig kann erst in der Gerichtsverhandlung geklärt werden, dass der Unfall anders abgelaufen ist, als die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldbehörde dies unterstellt hat, was regelmäßig zu einer Verminderung der Geldbuße oder der Strafe führen würde.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Fahrtenbuches können auch vom Straßenverkehrsamt erfolgen. Hier benötigen Sie ebenfalls die Hilfe eines Experten.

Auch bei z.B. der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges steht Rechtsanwältin Fronzke Ihnen gern zur Seite.

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