TESTAMENTS­VOLLSTRECKUNG

Testamentsvollstreckung ist unentbehrlich für ein modernes Erbrecht, heißt es in einem Lehrbuch zum deutschen Erbrecht.

Karitative Organisationen empfehlen ausdrücklich, die Testamentsvollstreckung durch einen Fachmann anzuordnen, um die dem letzten Willen entsprechende Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen. Manche Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Bereich der Behindertentestamente wären ohne eine Testamentsvollstreckung rechtlich nicht denkbar. Viele Unternehmen wären ohne das segensreiche Wirken eines Testamentsvollstreckers heute gar nicht mehr existent.

Ob eine Testamentsvollstreckung für die testierende Person sinnvoll ist, hängt von deren Zielen der Nachfolgeplanung ab.

Bestehen bestimmte Wünsche und Vorstellungen, wie der/die Erben mit dem Nachlass nach dem Tod der Erblasserin/des Erblassers umgehen sollen?
Dann liegt der Gedanke der Testamentsvollstreckung schon sehr nahe, denn ohne eine Person, die sich im Interesse der Erblasserin/des Erblassers um die Abwicklung des Nachlasses kümmert, können sich der/die Erben nur allzu leicht über den letzten Willen hinwegsetzen.

Sollen die Erben vielleicht vor Anfeindungen Dritter, die dem bzw. den Erben den Nachlass nicht gönnen, schützen? Dann sollte man erwägen, dem/den Erben einen Testamentsvollstrecker zur Seite zu stellen. Gleiches gilt, wenn dem/den Erben ein Zugriff der Sozialbehörden droht. Auch das Alter des/der Erben kann eine Rolle spielen, wenn diese einfach noch sehr jung und unerfahren oder aber auch betagt und im Bereich der Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen unerfahren sind. Wenn Erben eingesetzt werden, die im Ausland leben, ist der Testamentsvollstrecker derjenige, der ihnen die lästige Nachlassabwicklung in Deutschland bis hin zur Erklärung bzgl. der Erbschaftsteuer abnimmt.

Schließlich ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers für die Erben in der schwierigen Situation eines Erbfalls auch eine Hilfe, sich gerade nicht mit den erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Korrespondenzen und Handlungen auseinandersetzen und bewältigen zu müssen.

Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um eine besonders spezielle Materie. Rechtsanwältin Halter ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Durch die zusätzliche Ausbildung in Form der Zertifizierung und regelmäßigen Fortbildungen verfügt Rechtsanwältin Halter über besondere Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung.

 

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